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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung. Es handelt sich in der Regel um eine bezahlte Freistellung für fünf Arbeitstage im Jahr. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind in Landesgesetzen festgelegt (s.u.).
 
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze, d.h. dort besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Die anderen können Sie hier nachlesen:

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Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

 

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